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Fachbeiträge

Was ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)?

Grüne Blätter auf Datenstrom

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Sie wurde am 16.12.2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und soll bis Mitte 2024 in deutsches Gesetz überführt werden. Die Richtlinie stellt eine Erweiterung der schon bestehenden Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung von 2014 („Non-Financial Reporting Directive“ (NFRD)) dar.

Wen betrifft die CSRD?

Die CSRD verpflichtet ab 01.01.2024 stufenweise immer mehr Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Zunächst betrifft die Richtlinie Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen. Diese Unternehmen müssen ihren ersten Bericht Anfang 2025 veröffentlichen.

Am 01.01.2025 (erster Bericht 2026) folgen dann große Unternehmen (auch kommunale Betriebe), die aktuell nicht der NFRD unterliegen. Das betrifft Unternehmen, die zwei dieser drei Kriterien erfüllen:

  • Nettoumsatz > 50 Millionen Euro
  • Bilanzsumme > 25 Millionen Euro
  • 250 Beschäftigte im Durchschnitt des Geschäftsjahrs

Schließlich verpflichtet die CSRD am 01.01.2026 auch börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) (auch kommunale Betriebe) sowie kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen (erster Bericht 2027). Sie haben jedoch die Möglichkeit, eine zweijährige Übergangsfrist zu nutzen und ihren ersten Bericht im Jahr 2029 zu veröffentlichen. Spätestens in diesem Jahr müssen auch nicht-EU-Unternehmen mit EU-Niederlassungen oder EU-Tochterunternehmen über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten berichten.
 

CSRD: In welcher Form wird Bericht erstattet?

Den Rahmen für die Berichterstattung nach der CSRD bilden die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Das erste Set der ESRS, bestehend aus zwei übergreifenden und 10 themenspezifischen Standards, ist auf EU-Ebene im Juli 2023 in Form eines deligierten Rechtsaktes erschienen. Sektorspezifische Standards sind noch in Vorbereitung. Für KMUs und nicht-komplexe Kreditinstitute bzw. firmeneigenen Versicherungsunternehmen wird es außerdem eigene, erleichterte Angabepflichten geben.

 

Gut zu wissen

  • Alle Angaben sind Teil des Geschäftsberichts
  • Der Bericht muss maschinenlesbar sein
  • Es besteht die Pflicht zur externen Prüfung
  • Sanktionen für Verstöße werden von den Mitgliedsländern festgelegt